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Der Impressumgenerator von e-recht24.de macht auf eine Rechtsprechung aufmerksam. Darin steht, dass man die Datenschutzerklärung, die bis jetzt oft gemeinsam auf einer Seite mit Impressum platziert war, nun auf einer separaten Seite untergebracht werden muss...
Ich empfehle daher die Rechtstexte, Impressum, Datenschutz und Haftungsausschluss immer auf einer separaten Seite anzulegen die Verlinkung auf jeder Seite gut erreichbar zu platzieren.
Quelle:Folgeseiten von E-Recht24.de
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