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Es ist wieder mal für uns Entwickler aufwendiger geworden, für Sie als Kunde dementsprechend teurer. So ist es leider nun mal in unserem Land…
Laut dem Amtsgericht Pankow-Weißensee wurde in dem Gerichtsverfahren (Az.: 101 C 1005/14) die Bestätigungsnachricht, die ein Online-Shop nach erfolgter Anmeldung versendet, jetzt als Spam eingestuft.
Plötzlich werden für die Shopbetreiber die Fragen, ist mein Shop nun Abmahngefährdet und wenn, was kann ich dagegen tun wieder wichtig. Um euch somit ein paar hilfreiche Tipps an die Hand zu legen, empfehlen wir die Seite von dem Rechtsanwalt Sören Siebert zu besuchen.
Link zu seinem Artikel: http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/8214-achtung-abmahnung-gericht-untersagt-anmeldebestaetigung-fuer-shops.html
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